Lohn für Steuerkanzleien

Lohn auslagern. Mandatsbeziehungen sichern.

Wir übernehmen einzelne Lohnmandate ebenso wie größere Mandatsbestände und arbeiten als dauerhafter externer Lohnpartner Ihrer Kanzlei. Dabei kommunizieren wir im vereinbarten Rahmen direkt mit Ihren Mandanten und übernehmen den laufenden Lohnprozess zuverlässig, diskret und mit klaren Schnittstellen.

Rollen, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Übergaben werden passend zu Ihrer Kanzleistruktur und dem jeweiligen Mandat abgestimmt.

Kurz gesagt

Sie können Lohn strukturell auslagern, ohne eigene Lohnkapazitäten aufbauen zu müssen. Wir übernehmen den vereinbarten laufenden Lohnprozess und kommunizieren im vereinbarten Rahmen direkt mit Ihren Mandanten.

Nutzen für die Steuerkanzlei

Mehr Kapazität für Ihre Kanzlei – ohne eigene Lohnabteilung

Lohn bindet Fachkräfte, erfordert laufende Weiterbildung und duldet bei Fristen und Abrechnungen wenig Spielraum. Mit uns geben Sie Lohnmandate dauerhaft oder schrittweise ab und schaffen verlässliche Kapazitäten für Ihre Kanzlei. Die Zusammenarbeit wird so organisiert, dass Ihre Rollen, Ihre Prozesse und Ihre Mandatsbeziehungen klar erkennbar bleiben.

Kapazitäten sichern

Lohnmandate zuverlässig bearbeiten, auch wenn eigene Ressourcen fehlen

Mandate annehmen können

Lohn wird nicht zum Engpass bei der Betreuung neuer oder bestehender Mandanten

Personalaufwand reduzieren

keine eigene Lohnabteilung und kein zusätzlicher Aufbau von Lohn-Fachkräften erforderlich

Mandatsbeziehungen professionell gestalten

mit klaren Rollen, abgestimmter Kommunikation und direktem Kontakt zu Ihren Mandanten

Dauerhaft planbar arbeiten

nicht nur als kurzfristige Unterstützung, sondern als strukturierter externer Lohnpartner

Leistungsumfang

Lohn vollständig auslagern – mit klaren Schnittstellen

Wir übernehmen den gesamten laufenden Lohnprozess für einzelne Mandate ebenso wie für größere Mandatsbestände – von der strukturierten Datenanforderung und Prüfung über die Abrechnung bis zu Meldungen, Bescheinigungen und nachvollziehbaren Rückmeldungen an Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten. Auch komplexe Sachverhalte und branchenspezifische Anforderungen beziehen wir in die Bearbeitung ein. Der konkrete Leistungsumfang, die Zuständigkeiten und die Kommunikationswege werden passend zu Ihrer Kanzleistruktur und dem jeweiligen Mandat abgestimmt.

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Gesetzliche Meldungen und Bescheinigungen
Bearbeitung von Ein- und Austritten
Verarbeitung laufender Änderungen und Bewegungsdaten
Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung
Digitale Datenanforderung und Dokumentenübergabe
Strukturierte Abstimmung und Bearbeitung von Rückfragen
Baulohn und weitere besondere Abrechnungsfälle

Ob einzelnes Lohnmandat oder größerer Mandatsbestand: Wir übernehmen den Umfang, der zu Ihrer Kanzlei und Ihrer aktuellen Situation passt. Das Angebot richtet sich sowohl an Kanzleien ohne eigene Lohn-Fachkräfte als auch an Kanzleien, die den Bereich Lohn dauerhaft oder schrittweise auslagern möchten.

Direkte Mandantenkommunikation und Rollenverteilung

Wir arbeiten als externer Lohnpartner Ihrer Kanzlei und kommunizieren im vereinbarten Rahmen direkt mit Ihren Mandanten. So können Sie Lohnmandate abgeben, ohne eigenes Lohnpersonal oder eine eigene Lohnabteilung aufbauen zu müssen. Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Übergaben werden passend zu Ihrer Kanzleistruktur organisiert.

Wichtig

Die direkte Kommunikation mit Ihren Mandanten ist Bestandteil der Zusammenarbeit und erfolgt im vereinbarten Rahmen als Vorteil einer klar geregelten Kooperation – nicht als Zusage, dass ausschließlich Ihre Kanzlei Ansprechpartner bleibt.

Baulohn als Teil des Leistungsumfangs

Wir übernehmen auch Baulohn und berücksichtigen dabei die branchenspezifischen Anforderungen. Die Besonderheiten des jeweiligen Gewerks und Mandats werden bei der Einrichtung und laufenden Bearbeitung berücksichtigt.

Sozialkassen beziehungsweise SOKA-Bau
Tarifliche Vorgaben und Mindestlohn
Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld
Branchenspezifische Abrechnungslogiken
Strukturierte Bearbeitung besonderer Sachverhalte

Vertraulichkeit, Datenschutz und vertragliche Grundlage

Die erforderlichen Vereinbarungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, Rollen und Zugriffen werden vor Beginn der Zusammenarbeit verbindlich abgestimmt. Wir arbeiten mit festen Ansprechpartnern und klaren Zuständigkeiten.

Feste Ansprechpartner und klare Zuständigkeiten
Zugriffsbeschränkungen und klar geregelter Umgang mit lohnrelevanten Daten
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als Grundlage der Datenverarbeitung
Auftrag über die Zusammenarbeit und vertragliche Regelung der Zusammenarbeit
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Direkte Mandantenkommunikation im vereinbarten Rahmen und mit transparenten Rollen
Keine Untervergabe an Dritte; die Bearbeitung bleibt im Haus
Vertragliche Grundlage

Grundlage sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), ein Auftrag über die Zusammenarbeit sowie eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit. Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit.

Eine dauerhafte Lohnpartnerschaft funktioniert nur mit klar definierten Schnittstellen. Deshalb stimmen wir zu Beginn ab, welche Daten benötigt werden, wer welche Aufgaben übernimmt, über welche Systeme gearbeitet wird und wie Rückmeldungen an Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten erfolgen. Je nach Anforderung arbeiten wir mit DATEV Lohn und Gehalt, DATEV LODAS sowie digitalen Lösungen wie Fastdocs.

Ablauf der Zusammenarbeit

1

Kanzleistruktur verstehen

Mandatsumfang, bisherige Abläufe, Systeme und Zuständigkeiten klären.

2

Übergabemodell festlegen

Datenwege, Fristen, Ansprechpartner und Kommunikationswege definieren.

3

Mandate strukturiert übernehmen

Datenstände, Besonderheiten und offene Punkte prüfen.

4

Laufenden Betrieb organisieren

Lohnabrechnungen termintreu erstellen und Rückmeldungen nachvollziehbar übergeben.

5

Zusammenarbeit weiterentwickeln

Umfang und Zuständigkeiten bei Bedarf an neue Kanzleistrukturen anpassen.

FAQ

Häufige Fragen für Steuerkanzleien

Übernehmen Sie einzelne Lohnmandate oder auch größere Mandatsbestände?

Beides. Wir übernehmen einzelne Lohnmandate ebenso wie größere Mandatsbestände und stimmen den Umfang der Zusammenarbeit passend zu Ihrer Kanzleistruktur ab.

Welche Aufgaben übernehmen Sie für unsere Kanzlei?

Wir können den gesamten laufenden Lohnprozess übernehmen – von der Datenanforderung und Prüfung über die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zu gesetzlichen Meldungen, Bescheinigungen und strukturierten Rückmeldungen. Dazu gehören auch die Bearbeitung von Ein- und Austritten, laufenden Änderungen und Bewegungsdaten sowie die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Sachverhalten. Baulohn und weitere besondere Abrechnungsfälle können ebenfalls Bestandteil der Zusammenarbeit sein. Der konkrete Leistungsumfang und die Schnittstellen werden vor Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam festgelegt.

Können wir zunächst nur einzelne Mandate oder Teilbereiche auslagern?

Ja. Sie können zunächst einzelne Mandate, definierte Teilbereiche oder einen größeren Mandatsbestand an uns übertragen. Der Umfang wird passend zu Ihrer Kanzleistruktur, Ihren Kapazitäten und den Anforderungen der jeweiligen Mandate festgelegt und kann bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Sind Sie nur eine kurzfristige Unterstützung bei Kapazitätsengpässen?

Nein. Das Lohn-Kompetenzzentrum ist auf eine dauerhafte Zusammenarbeit als externer Lohnpartner ausgerichtet. Das Angebot richtet sich an Kanzleien ohne eigene Lohn-Fachkräfte ebenso wie an Kanzleien, die den Bereich Lohn bewusst strukturell auslagern möchten.

Wie arbeiten Sie als externer Lohnpartner unserer Kanzlei?

Wir übernehmen den vereinbarten Umfang des laufenden Lohnprozesses und kommunizieren im vereinbarten Rahmen direkt mit Ihren Mandanten. Rollen, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Übergaben werden vor Beginn der Zusammenarbeit klar abgestimmt.

Wie sind Vertraulichkeit, Datenschutz und Rollen geregelt?

Die erforderlichen Vereinbarungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, Rollen und Zugriffen werden vor Beginn der Zusammenarbeit verbindlich abgestimmt. Grundlage sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), ein Auftrag über die Zusammenarbeit sowie eine vertragliche Regelung der Zusammenarbeit. Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit. Die direkte Kommunikation mit Ihren Mandanten erfolgt im vereinbarten Rahmen und mit transparenten Zuständigkeiten.

Wie ist die Kommunikation mit unseren Mandanten organisiert?

Die Kommunikations- und Zuständigkeitswege werden vor Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam festgelegt. Die direkte Kommunikation mit Ihren Mandanten ist Bestandteil der Zusammenarbeit und erfolgt über die vereinbarten Wege und mit klaren Rollen. So bleiben Zuständigkeiten, Rückfragen und Übergaben für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Wie läuft die Übernahme eines bestehenden Lohnmandats ab?

Wir klären zunächst den Umfang des Mandats, die bisherigen Abläufe, Fristen, Datenstände und Besonderheiten. Danach legen wir Datenwege, Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Kommunikationswege fest, prüfen die erforderlichen Unterlagen und organisieren die laufende Bearbeitung strukturiert.

Mit welchen DATEV-Systemen können Sie arbeiten?

Je nach Anforderung arbeiten wir mit DATEV Lohn und Gehalt beziehungsweise DATEV LODAS. Digitale Lösungen wie Fastdocs können die strukturierte Anforderung und Verarbeitung lohnrelevanter Informationen unterstützen, sofern sie für den konkreten Ablauf sinnvoll eingesetzt werden.

Was passiert, wenn unsere Kanzlei später wieder eigene Lohnkapazitäten aufbauen möchte?

Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert. Veränderungen im Umfang oder eine spätere Anpassung der Aufgabenverteilung können daher strukturiert besprochen und vorbereitet werden.

Lohnpartnerschaft anfragen

Sie möchten Lohnmandate dauerhaft und diskret auslagern? Sprechen Sie mit uns über Ihre Kanzleistruktur, Ihre Mandate und den passenden Ablauf.